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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2017 - 1 O 590/17   

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https://dejure.org/2017,38816
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2017 - 1 O 590/17 (https://dejure.org/2017,38816)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20.09.2017 - 1 O 590/17 (https://dejure.org/2017,38816)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20. September 2017 - 1 O 590/17 (https://dejure.org/2017,38816)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2010 - 6 S 2429/09

    Zu den Auswirkungen eines formellen Fehlers des Abhilfeverfahrens oder des

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2017 - 1 O 590/17
    Das Prozesskostenhilferecht hat nicht zum Inhalt, den bedürftigen Beteiligten von jedem Kostenrisiko freizustellen - auch bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe hätte er im Fall des Unterliegens gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 123 ZPO die dem Gegner entstandenen Kosten zu erstatten (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 30.03.2010 - 6 S 2429/09 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 22.08.1990 - 5 ER 640.90

    Keine PKH für das Bewilligungsverfahren

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2017 - 1 O 590/17
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe scheidet hier schon deshalb aus, weil das Prozesskostenhilfeverfahren noch keine Prozessführung im Sinne von § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO darstellt, sondern diese erst ermöglichen soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.08.1990 - 5 ER 640/90 -, juris Rn. 1 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2023 - 3 O 7/23

    Androhung eines Zwangsgeldes gegen die Eltern zwecks Durchsetzung der

    Prozessführung im Sinne des Prozesskostenhilferechts ist nur das Streitverfahren selbst (OVG Greifswald, Beschl. v. 20.09.2017 - 1 O 590/17 -, juris Rn. 2 m. w. N.; vgl. OVG Münster, Beschl. v. 02.05.2016 - 15 E 342/16 -, juris Rn. 2 m. w. N.; VGH Mannheim, Beschl. v. 08.01.2019 - 2 S 2061/18 -, juris Rn. 3 ff. m. w. N. und Beschl. v. 19.10.2021 - 12 S 1800/20 -, juris Rn. 15 m. w. N.).
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